Im Wege der Zwangsvollstreckung soll öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Eingetragen im Grundbuch von Kagar Blatt 488 BV Nr. 10
lfd. Nr. 1
Gemarkung Kagar, Flur 3, Flurstück 32
Erholungsfläche, Kagar
Größe: 6.970 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Unbebaute Erholungsfläche in 16835 Rheinsberg OT Kagar, Am Großen Zechliner See 1 (die nördliche Teilfläche des Flurstücks wird als öffentliche Badestelle genutzt, i.Ü. Waldfläche).
Verkehrswert: 289.000,00 €
- Eingetragen im Grundbuch von Kagar Blatt 488 BV Nr. 6
lfd. Nr. 2
Gemarkung Kagar, Flur 3, Flurstück 373
Erholungsfläche, Am Großen Zechliner See 1
Größe: 17.174 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Bebaut mit abrissreifen, teilweise eingestürzten Gebäuden eines ehemaligen Betriebsferienobjektes und Nebengebäuden sowie einem verpachteten, als Ferienhaus genutzten Gebäude sowie Nebengebäude in 16835 Rheinsberg OT Kagar, Am Großen Zechliner See 1.
Verkehrswert: 1.312.000,00 €
Gesamtverkehrswert: 1.601.000,00 €Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Kuhnert, Tel. 03391 395 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.